22 Antworten auf Rechtsfragen zu Home Office, Datenschutz, IT-Sicherheit und Kurzarbeit

Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Digitalbranche sehen sich angesichts der Corona-Krise mit völlig neuen Herausforderungen konfrontiert. Im kostenfreien FAQ-Whitepaper beantworten wir 22 drängende Fragen zu Home Office, Datenschutz und Kurzarbeit.

In Zeiten der Corona-Krise bleibt oft nur Kurzarbeit oder Home Office. Wir klären Fragen zu Rechten, Pflichten und Datenschutzbestimmungen.
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Nachholbedarf in Rechtsfragen zu Home Office, Datenschutz, IT-Sicherheit und Kurzarbeit

Von einem Tag auf den anderen finden sich unzählige Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber in der Digitalbranche mit einer völlig neuen Situation konfrontiert: Die Notwendigkeit zum Home Office oder zur Kurzarbeit birgt viele Herausforderungen, bringt einige Probleme mit sich und wirft etliche Fragen auf.

Mit den Möglichkeiten digitaler Kollaborationstools oder anderer Softwaretools für die Arbeit im Home Office sind fast alle schnell vertraut, doch in Bezug auf Rechte und Pflichten, IT-Sicherheit und Datenschutz wird die wird die Wissensdecke bei vielen von uns schnell dünn.

Nachhilfe in Rechtsfragen: Experten klären wichtige Fragen

Die Spezialisten für IT-Recht und Digital Business von SKW Schwarz Rechtsanwälte können ein Lied davon singen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in der Digitalbranche stellen zwischen Videokonferenz, Chatkommunikation und Kinderbetreuung fest, dass sie über rechtliche Bestimmungen und gesetzliche Regelungen bezüglich der Themen Home Office, Datenschutz, IT-Sicherheit und Kurzarbeit nur wenig wissen. Dementsprechend viele Fragen werden derzeit an die Rechtsanwälte herangetragen.

Zum Download: FAQ-Whitepaper mit rechtlichen Fakten zu Kurzarbeit, Datenschutz und Home Office

Darf ein Arbeitgeber seine Beschäftigten einfach in den Urlaub schicken, wenn es an Arbeit mangelt? Muss der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer sein Home Office ausstatten? Wie ist es um den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers im Home Office bestellt? Diese und weitere Fragen, die den Rechtsexperten häufig gestellt werden, findest du in unserem FAQ-Whitepaper. Beantwortet werden insgesamt 22 Fragen zu Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der Krisensituation, zu IT-Sicherheit und Datenschutz sowie zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld.

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Arbeitsverhältnis in der Ausnahmesituation: Verträge gelten

Grundsätzliche Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemäß der im Arbeitsvertrag geschlossenen Vereinbarungen bleiben natürlich auch angesichts der Krisensituation unangetastet und weiterhin gültig.

Obwohl kein rechtlicher Anspruch auf Sonderregelungen besteht, sind jedoch angesichts geschlossener Schulen und Kindergärten und Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr flexible, dem Arbeitnehmer entgegenkommende Regelungen und ein vernünftiger Umgang miteinander sinnvoll. Dabei sollte allerdings Rechtssicherheit geschaffen werden, auf die sich beide Parteien im Streitfall beziehen können.

In der Krise Chancen für die Zukunft ausmachen

Wegen der Regelungen zum Social Distancing müssen nicht nur privat, sondern vor allem im geschäftlichen Umfeld alternative Wege gefunden werden, um sich auszutauschen. Interne Besprechungen und Absprachen mit Externen verlagern sich auch in bisher der Digitalisierung gegenüber weniger aufgeschlossenen Unternehmen in den digitalen Raum.

Bei der Nutzung von Kollaborationstools für Online- und Videokonferenzen müssen trotz Corona-Krise die Vorgaben der DSGVO eingehalten werden. Mit Bedacht und rechtlich-kritischem Blick sollten Unternehmen daher in folgenden Aspekten vorgehen:

  • Auswahl des Dienstleisters
  • Prüfung des Datenschutzniveaus des Anbieters
  • Erstellung notwendiger Dokumente zum Einsatz von Videokonferenzen
  • Prüfung datenschutzfreundlicher Voreinstellungen des Softwaretools

Ein etwas erhöhter Aufwand bei der Auswahl eines verlässlichen und den rechtlichen Vorgaben genügenden Tools lohnt sich auch für die Zeit nach der Krise. Digitale Kollaborationstools bieten dauerhaft eine gute Alternative zu Anwesenheitsmeetings, die auch in der Post-Corona-Ära eine effizientere und kostengünstigere Durchführung von internen wie externen Absprachen und Besprechungen ermöglichen.