Whitepaper: Die wichtigsten Bildlizenzen im Überblick

Kein Text ohne Bild – diese Regel kennt eigentlich jeder. Bei der Nutzung von Stockbildern existieren jedoch häufig Unsicherheiten. Unser Whitepaper über die wichtigsten Bildlizenzen in Deutschland schafft Klarheit.

Zwei Marketing-Manager kaufen Bildlizenzen.
Bild: © rh2010 / Adobe Stock

Bildlizenzen erwerben – so geht’s

Um bestimmte Rechte an Bilder zu erwerben, können Lizenzen bei Bildagenturen oder Stockfoto-Anbietern erworben werden. Hier existieren jedoch große Unterschiede. So gibt es Lizenzen, die nur eine zeitlich und inhaltlich begrenzte Verwendung erlauben und andere, bei denen ein umfangreiches Rechtepaket für unbestimmte Zeit übertragen wird. Letztere werden auch als lizenzfreie Bilder bezeichnet. Die Bildlizenzen räumen also Art und Umfang der erlaubten Nutzung ein. Ebenfalls wichtig beim Bilderkauf: Neben den Nutzungsrechten besteht stets auch ein Urheberrecht am Bild, welches nicht mit dem Lizenzkauf übertragen wird.

Das Urheberrecht und das Nutzungsrecht

Das Urheberrecht steht automatisch dem Schöpfer eines Werkes, z. B. eines Bildes, zu. Es umfasst mehrere Rechte. Dazu gehören unter anderem die Anerkennung der Urheberschaft (die Nennung des Urhebers) und das Vervielfältigungsrecht. Das Urheberrecht kann in Deutschland nicht veräußert oder übertragen werden. Das ist nicht in allen Ländern gleich geregelt, ein Übergang des Urheberrechts ist beispielsweise in der Schweiz möglich. Der Urheber kann anderen jedoch stets Nutzungs- und Verwertungsrechte zugestehen. Über Bildportale und Stockfoto-Anbieter können Unternehmen also Nutzungsrechte an bestimmten Fotos erwerben. Art und Umfang dieser Rechte sind sehr unterschiedlich.

3 Dinge, die du beim Bild-Kauf unbedingt beachten solltest

  1. Nennung des Urhebers: Grundsätzlich muss der Urheber eines Bildes genannt werden, und zwar genau so, wie es der Stockfoto-Anbieter, die Agentur oder der Fotograf selbst vorschreibt. Hier bestehen von Anbieter zu Anbieter Unterschiede. In den meisten Fällen muss die Nennung direkt am Bild erfolgen, eine Liste im Impressum reicht grundsätzlich nicht.
  2. Nutzungsrechte: Wie lange darf das Bild genutzt werden und für welche Einsatzgebiete? Ein genauer Blick in die Nutzungsbedingungen des Bildportals und eine saubere Dokumentation für die Kollegen sind elementar wichtig.
  3. Bilder bearbeiten: Für die Bearbeitung eines Fotos muss das entsprechende Recht eingeräumt worden sein. Es empfiehlt sich, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen. Übrigens: Das reine Verkleinern eines Bildes gilt nicht als Bearbeitung.
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