Digitale Gesundheitsanwendungen: Apps auf Rezept

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) ermöglichen es seit 2020, dass digitale Programme auf Kassenrezept verschrieben werden können. Welche Apps finden bereits Anwendung und wie werden sie von Ärzt:innen sowie Patient:innen angenommen?

App auf Rezept: Das Verschreiben digitaler Gesundheitsanwendungen ist seit 2020 möglich.
Bild: © elenabsl / AdobeStock

Mobile gesundheitliche Unterstützung per Smartphone

Seit Oktober 2020 können Patient:innen digitale Gesundheitsanwendungen verordnet werden. Die Gesundheits-Apps sollen unter anderem dazu eingesetzt werden, Krankheiten zu erkennen, zu behandeln sowie zu mildern und die Lebensqualität zu steigern.

Definiert werden digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGAs, als Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, die auf digitalen Technologien basieren.

Eine DiGA muss immer mindestens eine medizinische Indikation haben, es muss also klar sein, bei welcher Diagnose bzw. Erkrankung die Anwendung einzusetzen ist. Eine digitale Gesundheitsanwendung soll zudem keinesfalls einen Arztbesuch oder die Einnahme von Medikamenten ersetzen, sondern dient als sinnvolle Ergänzung und Unterstützung innerhalb der Behandlung. DiGAs unterscheiden sich somit von allgemein zugänglichen, gesundheitsfördernden Fitness-Apps oder Apps zur gesundheitlichen Vorbeugung.

Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Medizin-Apps jedoch nur dann, wenn diese zuvor durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft wurden und im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gelistet wurden.

DiGA-Verzeichnis: Diese Apps sind bereits zugelassen

Im DiGA-Verzeichnis finden Ärzt:innen sowie Patient:innen alle digitalen Gesundheitsanwendungen, die durch das BfArM erfolgreich geprüft und zugelassen wurden. Mithilfe des Verzeichnisses können sich Interessierte einfach und transparent einen Überblick zu den jeweiligen Apps verschaffen und ausführliche Informationen abrufen wie:

  • Hersteller und Name der DiGA
  • Medizinische Zweckbestimmung nach Medizinprodukterecht
  • Gebrauchsanweisung für die DiGA nach Medizinprodukterecht

Des Weiteren erhalten Versicherte Informationen zur DiGA wie:

  • Zielsetzung, Inhalt, Wirkungsweise und Nutzung
  • Funktionen der Anwendung
  • Datenschutzhinweise und Sicherheit
  • Technische Voraussetzungen wie Hardware- oder Softwareanforderungen

Das DiGA-Verzeichnis listet – Stand Oktober 2021 – bereits über 20 Apps, die unter anderem für Patient:innen mit kardiologischen Problemen, Tinnitus, Übergewicht, aber auch Angststörungen und Depressionen als unterstützende Maßnahme zugelassen sind.

Die Medizin-App M-Sense bietet beispielsweise Migräne-Patient:innen Hilfe zur Selbsthilfe. Mit der digitalen Gesundheitsanwendung können die Nutzer:innen individuelle Auslöser der Migräne identifizieren sowie die Häufigkeit und Stärke der Attacken und damit einhergehende Symptome notieren. Personalisierte Lektionen sowie Übungen zur Entspannung können den Betroffenen dabei helfen, ihre Migräne eigenverantwortlich besser in den Griff zu bekommen und den Leidensdruck zu verringern.

Auch wenn das Verwenden einer DiGA den Patient:innen Linderung verschafft, ersetzt diese die Behandlung durch Fachärzt:innen nicht.

So funktioniert die Verordnung einer DiGA

Grundsätzlich kann jede Ärztin und jeder Arzt jegliche im DiGA-Verzeichnis aufgeführte Anwendung auf Kassenrezept verordnen. Dies geschieht aktuell noch per Papierrezept, welches Patient:innen bei ihrer Krankenkasse einreichen müssen. Im Anschluss bestätigt die Krankenkasse die Kostenübernahme der beantragten DiGA.

Versicherte können bei ihrer Krankenkasse auch selbstständig eine DiGA beantragen. Nach Prüfung, ob der oder die Anfragende bei der Krankenkasse versichert ist, benötigt diese zusätzlich einen ärztlichen Nachweis zur medizinischen Indikation. Liegen die erforderlichen Unterlagen vor, erhalten die Beantragenden einen Rezeptcode, den sie nach Download der jeweiligen App eingeben und somit die Anwendung starten.

Gründung der „DiGA info“ soll Ärzt:innen DiGAs näher bringen

Zwar schreitet die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran, dennoch wird das neue Angebot der Apps auf Rezept von vielen Ärzt:innen mit Skepsis betrachtet. So sollen gemäß einer Hochrechnung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen die digitalen Gesundheitsanwendungen bisher nur 17.000 Mal verordnet worden sein (Stand September 2021).

Im September dieses Jahres gründeten die fünf E-Health-Unternehmen aidhere, mementor, Newsenselab, Selfapy und Vivira Health Lab die Informationsgesellschaft „DiGA-Info“. Ihr Ziel ist es, medizinischen Fachkreisen umfassende, praxisrelevante Informationen rund um das Thema DiGA zu bieten.

Neben allgemeinen Auskünften sollen die Anwendung digitaler Gesundheitsanwendungen im Praxisalltag übermittelt werden. Informationsmaterial, geschulte Berater:innen und Online-Fortbildungen werden ebenfalls angeboten, um einen sicheren Umgang mit DiGAs zu vermitteln.

Digitale Gesundheitsanwendungen für eine einfachere Selbsthilfe

Aufgrund des gegenwärtigen Fachärztemangels kann es Monate dauern, bis Patient:innen einen Behandlungstermin wahrnehmen können. Mithilfe digitaler Gesundheitsanwendungen können sie die lange Wartezeit bis zum Termin überbrücken und eigene Maßnahmen zur Steigerung der Lebensqualität vornehmen. Dazu müssen jedoch sowohl Patient:innen als auch Ärzt:innen die nötigen Informationen rund um den Digital-Health-Trend DiGA und dessen Möglichkeiten umfangreich zugetragen werden.

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