Blockchain: Smart und im Recht
Rechtsanwältin Yvonne Schäfer sieht großes Potenzial in vielen Branchen
“China ist in diesem Thema sehr viel weiter, Estland ohnehin, auch die skandinavischen Länder sind weit vorn”, zählt Yvonne Schäfer auf. Die Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz hat sich seit einigen Jahren dem Thema “Blockchain” angenommen. “In Deutschland stehen wir noch am Anfang”, sagt sie. Und sieht sehr optimistisch in die Zukunft, was diese Technologie angeht, bei allen Herausforderungen. “Das Thema wird immerhin sieben Mal im aktuellen Koalitionsvertrag aufgeführt“, so Schäfer. Sie sieht die aktuellen Bestrebungen, sich dem Thema engagierter zuzuwenden.
China sieht das Zukunftsthema mit anderen Augen. So wurden schon im Jahr 2017 mehr als die Hälfte der Patent-Anträge mit Blockchain-Bezug aus China gestellt; die USA lag damit schon im Hintertreffen, wie jüngst t3n berichtete. Allen voran treibt etwa der chinesische Handelskonzern Alibaba mit seinen Patent-Anmeldungen.
Insbesondere bei den Unternehmen sieht die 35-jährige Rechtsanwältin der Kanzlei SKW Schwarz in Frankfurt derzeit eine große Nachfrage. Hauptsächlich, was etwa Nachweise bei der Markennutzung angeht. Und beim Thema der Produkt-Piraterie. Gleichwohl auch, wenn es um Lizenzen geht; für die Musik-Sparte gibt es erste Anwendungen. Allerdings, das sieht Yvonne Schäfer auch: “Es gibt derzeit noch recht wenig Ansprechpartner zum Thema Blockchain in Deutschland”.
Möglich sind mit der Blockchain etwa der lückenlose Nachweis von Schutzrechten oder auch der Abschluss von Lizenzverträgen. Der große Vorteil in der Technik: Da das Netzwerk der Blockchain dezentral ausgestaltet ist, eine komplexe Verschlüsselung eingesetzt wird, und weil die Transaktionen in einer zeitlichen Abfolge transparent verkettet werden, gilt die Technik als besonders sicher und vertrauenserweckend. Es sind programmierbaren Regeln, die nach dem „wenn-dann“-Prinzip aufgestellt sind. Diese Vorteile sind ebenso hilfreich bei der Anwendung in Lieferketten. Verstöße können verfolgt werden. Gestohlene Produkte können aufgefunden werden.
Die Vorteile
Die Vorteile etwa von sogenannten “Smart Contracts” liegen nach der Meinung von Yvonne Schäfer in vielen Branchen auf der Hand. Damit lassen sich zum Beispiel zukünftig Versicherungen gegen Flugverspätung automatisch abwickeln, indem das System auf Blockchain-Basis Verspätungen erkennt und automatisch Geld an den Versicherten auszahlt, ohne dass der Versicherte den Schaden melden oder Anträge stellen muss. Man könne mit einem “Smart Contract” grundsätzlich auch einfacher Fahrzeuge kaufen, die nach der Transaktion der Überweisung automatisch den Fahrzeugbrief und den Kraftfahrzeugschein generieren und zusenden. “Die Sicherheit und gleichzeitige Transparenz der Transaktionen sprechen dafür”, so die Rechtsanwältin.
Ein anderes gutes Beispiel ist für Yvonne Schäfer die Anwendung in der Flüchtlingshilfe. Das Unternehmen Datarella aus München hat ein System entwickelt, mit dem nach einer Identifizierung der Bedürftigen die Zuteilung von Hilfsmitteln gesteuert wird. Die Vorteile sind immens: Vermittler werden nicht mehr benötigt, gleichzeitig werden die Transaktionskosten erheblich gesenkt. Zudem gibt es mit dem “Blockchain”-Verfahren eine lückenlose Auditierung, Echtzeit-Berichte und damit wesentlich bessere Kontrollmöglichkeiten.
Die Hürden
Dennoch gilt es derzeit noch, einige Hürden zu überwinden. Dazu gehört für Yvonne Schäfer auch die DSGVO. “Sehr häufig werden in der Blockchain auch personenbezogene Daten verarbeitet, so dass die DSGVO beachtet werden muss. Die Speicherung von Daten innerhalb der Blockchain ist ihrem Wesen nach durch die dauerhafte Speicherung anders als in bisherigen Datenbanken. Daher wäre es wünschenswert, wenn auch für die Speicherung personenbezogener Daten andere Regeln gelten würden.”. Dass das Thema innerhalb der Regierung auf der Agenda steht, für sie ein weiterer Fortschritt. Der Ausschuss Digitale Agenda hat noch im November eine öffentliche Anhörung zum Thema veranstaltet. Weitere Fragen, die derzeit noch offen sind: Welches Recht ist anwendbar? Wie werden AGB einbezogen? Oder auch: Gilt die Blockchain-Registrierung vor Gericht als Beweismittel?
Schäfer selbst engagiert sich in mehreren Fachgruppen zum Thema “Blockchain”. Etwa beim Bitkom, dem Digital-Verband und in speziellen fachjuristischen Ausschüssen, wenn es um IT und Recht geht. Sie selbst ist keine große Freundin von Krypto-Währungen, ebenfalls ein Thema im Rahmen der Blockchain. Und bleibt bei allen noch zu lösenden Herausforderungen weiterhin optimistisch. “Aus meiner Sicht werden wir es schaffen, die Blockchain-Technologie in Deutschland zu etablieren”, sagt sie.
Fazit
Unternehmen, die daran denken, mit dem System zu arbeiten, sollten sich nach ihrer Meinung unbedingt die rechtlichen Fragestellungen ansehen und sich mit einem kundigen Anwalt in Verbindung setzen, bevor sie ein Blockchain-Projekt umsetzen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass eine Blockchain-Anwendung nicht eingesetzt werden kann, weil diese an rechtlichen Hürden scheitert. Erst dann sei es sinnvoll, sich Anbieter für die Anwendung zu suchen.