Guide „New Deal for Consumers“: Das gilt im (Online-)Handel
Der sogenannte „New Deal for Consumers“ hat im Mai zu zahlreichen Änderungen im deutschen Wettbewerbsrecht geführt. Vor allem Online-Händler:innen und Plattform-Betreiber:innen sind davon betroffen. Unser Guide gibt dir einen Überblick.
Den europäischen Verbraucher:innenschutz modernisieren, vereinheitlichen und auf ein neues Level zu heben: Das ist das Ziel der Initiative „Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher“. Sie wurde von der Europäischen Kommission im April 2018 angenommen. Zahlreiche Neuerungen im Wettbewerbsrecht traten als sogenannter „New Deal for Consumers“ am 28. Mai in Kraft. Vor allem Online-Händler:innen und Plattform-Betreiber:innen sind von den Änderungen betroffen.
Für mehr Transparenz im Online-Sektor
Eine Mehrzahl der Neuerungen durch den „New Deal for Consumers“ bezieht sich auf den Onlinesektor und den Vertrieb von Dienstleistungen und Waren im Internet. Durch mehr Informationspflichten soll eine höhere Transparenz für Kund:innen bei Online-Käufen erreicht werden.
Transparenzpflichten für Unternehmen sind im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) festgehalten und waren bislang nur punktuell für Online-Marktplätze anwendbar. Das UWG schützt Mitbewerber:innen, Kund:innen und die Allgemeinheit beispielsweise vor irreführender Werbung. Eine der größten Neuregelungen im Rahmen des „New Deal for Consumers“ ist die gesetzliche Definition für Online-Marktplätze im UWG.
Aus der Praxis für die Praxis: Der Guide zu den Neuerungen im Wettbewerbsrecht
Doch was bedeutet das konkret für dich als Online-Händler:in oder Plattformbetreiber:in? Welche Pflichten haben Anbieter:innen und welche Ansprüche haben User:innen? Anhand eines Beispielfalls erläutert unser Guide anhand folgender Punkte, was jetzt für (Online-)Händler:innen gilt:
Pflichten der Anbieter:innen in Bezug auf
- Ranking-Transparenzpflichten (Für wen gilt diese Transparenzpflicht? Wie muss ein transparentes Ranking aussehen? Welche Informationen müssen bereitgestellt werden?)
- Transparenzpflichten bei Bewertungen
- Informationspflicht über die Unternehmer:inneneigenschaft
- Verstoß bei Angabe der Reduzierung (Werbung bei einer Preisreduktion, Angabe des richtigen Referenzpreises, Ausnahmen, Konsequenzen)
- Influencer:innen Marketing
Ansprüche der User:innen in Bezug auf
- Schadensersatz
- Neue Bußgeldregelung
- Sonstige Ansprüche
Erarbeitet wurde der Guide von Rechtsanwält:innen der unabhängigen Kanzlei SKW Schwarz.
Elisabeth Noltenius ist Ansprechpartnerin in- und ausländischer Unternehmen bei Fragen des Urheberrechts und im Bereich Digital Business. Sie begleitet und berät sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, wobei ihre Kund:innen von Start-ups über Internet-Konzerne bis hin zu Unternehmen aus der Filmbranche reichen. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in allen hier relevanten rechtlichen Bereichen, insbesondere Daten- und Verbraucher:innenschutz. Ihre Expertise wird ergänzt durch Compliance, Werbe-, Gewinnspiel- und Wettbewerbsrecht.
Johannes Schäufele berät Unternehmen insbesondere zu den Themen Daten- und Verbraucher:innenschutz sowie Vertragsgestaltung und Wettbewerbsrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im IT-Recht und Digital Business sowie im Medienrecht.