Deepfakes: Anwendung und Rechtslage
Um Deepfakes im Marketing einzusetzen, solltest du die Rechtslage genau kennen. Alles Wichtige im DMEXCO Whitepaper!
Deepfakes bieten Marketer:innen neue Chancen
Ob virtuelle Anprobe, KI-generierte Influencer:innen oder individualisierte Werbebotschaften – die Deepfake-Technologie bietet im Marketing viele spannende Möglichkeiten. Zum Beispiel macht sie Hyperpersonalisierung von Werbemaßnahmen möglich, bei der ein Spot im Rahmen einer Kampagne genaustens auf unterschiedliche Zielgruppen abgestimmt wird. Das kann unter anderem in Bezug auf die Sprache geschehen: Die Deepfake-Technologie ermöglicht es, die gesprochene Sprache inklusive Lippenbewegungen anzupassen, ohne die Models vorher in die Sprachschule schicken zu müssen. Das ist nur ein Beispiel von vielen, das die immensen Potenziale der Deepfake-Technologie im Marketing aufzeigt.
Rechtliche Aspekte beim Einsatz von Deepfakes
Wer Deepfakes im Marketing einsetzen möchte, sollte sich allerdings genau über die damit verbundenen rechtlichen Fragen und Probleme informieren. Die Themen Deepfakes, AI und Persönlichkeitsrechte sind eng verknüpft und wenn Marketer:innen die Rechtslage nicht kennen, können sie durch Deepfakes unter anderem folgende Rechte verletzen:
- allgemeines Persönlichkeitsrecht
- Urheberrecht
- Datenschutzrecht
- Strafrecht
Rechtliche Einordnung: Deepfakes im Marketing
Du möchtest dich als Marketer:in umfassend über die Grundlagen, Einsatzmöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen der neuen Technologie informieren? Dann solltest du unser neues DMEXCO Whitepaper lesen! Darin erläutern die Expert:innen der Kanzlei SKW Schwarz die Funktionsweise von Deepfakes, liefern konkrete Beispiele für den Einsatz von Deepfakes in Medien und Werbung und geben dir wichtige Tipps zu rechtlichen Aspekten. Dabei gehen sie auf die aktuelle Rechtslage ebenso ein wie auf geplante Gesetze, die den Umgang mit Deepfakes und künstlicher Intelligenz in Zukunft regulieren sollen. So kannst du die Möglichkeiten der neuen Technologie gut informiert nutzen!